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   BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B   

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https://dejure.org/1999,7810
BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B (https://dejure.org/1999,7810)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B (https://dejure.org/1999,7810)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1999 - B 6 KA 7/99 B (https://dejure.org/1999,7810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine hinreichende Darlegung der Zulassungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Punktwertabsenkung für kieferorthopädische Leistungen und Punktwertdegression verfassungsgemäß, Weitergabe derb Budgetierung der Gesamtvergütung im Rahmen der Honorarverteilung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Maßnahmen der Honorarverteilung, wie die Einführung von Mindestpunktwerten für bestimmte Leistungen bzw Leistungskomplexe oder die Bildung von festen Anteilen der Gesamtvergütung für bestimmte Leistungen, knüpfen anders als Korrekturen im Bewertungsgefüge des EBM nicht an die Leistungserbringung, sondern an die Verteilung der Gesamtvergütung an (BSGE 81, 86, 102 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 98).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Das galt auch für die Ausgabenentwicklung der ambulanten zahnärztlichen Behandlung (BSGE 80, 223, 226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136; vgl auch das im Verfahren der Beteiligten dieses Rechtsstreits ergangene Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 50/96 -).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Mit Urteil vom 7. Februar 1996 hat der Senat entschieden, daß die KZÄVen auf die in § 85 Abs. 3a Satz 1 SGB V vorgeschriebene Budgetierung der Gesamtvergütungen mit der Bildung fachbezogener Honorarkontingente reagieren dürfen, und hat sich in diesem Rahmen näher mit den Grundlagen und den Konsequenzen des § 85 Abs. 3a Satz 1 SGB V idF des Art. 1 Nr. 43f SGG auseinandergesetzt (BSGE 77, 288 = -SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Der Senat hat erneut bekräftigt, daß die KZÄVen berechtigt sind, im Rahmen der Honorarverteilung die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen gemäß § 85 Abs. 3a SGB V im Rahmen der Honorarverteilung an die Vertragszahnärzte weiterzugeben, und daß es grundsätzlich ihrer Satzungsautonomie vorbehalten bleibt, ob sie die Zahl der mit einem garantierten Punktwert abrechenbaren Einzelleistungen begrenzen oder auf feste Punktwerte ganz verzichten und so einen Punktwertverfall in Kauf nehmen wollten (BSGE 83, 52, 55 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Auch in diesem Urteil hat sich der Senat mit der gesetzlich vorgegebenen Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütung für die vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen in den Jahren 1993 bis 1995 sowie den Konsequenzen dieser Regelungen im Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Vertragszahnarzt und seiner KZÄV im Rahmen der Honorarverteilung befaßt (BSGE 81, 213, 218 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 153).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Der Senat hat erneut bekräftigt, daß die KZÄVen berechtigt sind, im Rahmen der Honorarverteilung die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen gemäß § 85 Abs. 3a SGB V im Rahmen der Honorarverteilung an die Vertragszahnärzte weiterzugeben, und daß es grundsätzlich ihrer Satzungsautonomie vorbehalten bleibt, ob sie die Zahl der mit einem garantierten Punktwert abrechenbaren Einzelleistungen begrenzen oder auf feste Punktwerte ganz verzichten und so einen Punktwertverfall in Kauf nehmen wollten (BSGE 83, 52, 55 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 19/95

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Punktwerte für kieferorthopädische

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Der Senat hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausgeführt, daß gesetzliche Vergütungsbestimmungen Regelungen der Berufsausübung iS von Art. 12 Abs. 1 GG darstellen, die der Gesetzgeber treffen darf, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (BSG 78, 185 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 13).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 50/96
    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B
    Das galt auch für die Ausgabenentwicklung der ambulanten zahnärztlichen Behandlung (BSGE 80, 223, 226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136; vgl auch das im Verfahren der Beteiligten dieses Rechtsstreits ergangene Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 50/96 -).
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